Unsere AGB
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Buchung
Die Buchung sollte spätestens 4 Wochen vor Tourenstart erfolgen. Die Buchung ist bindend nach schriftlicher Bestellung.
Für Vidda Runners Huskies AS ist die Buchungsbestätigung an den Kunden bindend. -
Bezahlung
Nach entgegengenommener Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 250 Euro fällig und ist innerhalb von 7 Kalendertagen zu zahlen. Die Restzahlung wird 30 Kalendertage vor Tourenstart zur Zahlung fällig.
Bei nicht termingerechter Zahlung der Anzahlung und der Restzahlung durch den Tourenteilnehmer ist VRH AS berechtigt, von der Buchung zurückzutreten und den Tourenteilnehmer mit den Rücktrittsgebühren zu belasten. -
Rücktritt
Rücktritt durch den Tourenteilnehmer/Stornogebühren
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Eine Rücktrittsversicherung ist im Preis nicht inbegriffen. VRH AS empfiehlt allen Kunden eine Reise, Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung abzuschliessen.
Gebühren bei Rücktritt oder Nichtantritt der Tour per Person:- - bis 60 Tage vor Tourenbeginn: kostenlos
- - ab dem 59. bis 45. Tag vor Tourenbeginn: keine Rückzahlung der Anzahlung
- - ab dem 44. bis 31. Tag vor Tourenbeginn: 50% vom Tourenpreis
- - ab dem 30. vor Tourenbeginn: 100% vom Tourenpreis
Rücktritt durch Vidda Runners Huskies AS
Wird eine Tour von Vidda Runners Huskies AS abgesagt, so wird der gesamte Betrag 100% an den Kunden zurückbezahlt.
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Änderungen
Vidda Runners Huskies AS behält sich das Recht kleiner Änderungen im Tourenprogramm, eventuelle Preisänderung auf Grund der Änderung von Rahmenbedingungen, Absage/Änderung von Touren wegen schlechten Wetters vor.
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Höhere Gewalt
Muss eine Tour wegen höherer Gewalt, die nicht von Vidda Runners Huskies AS zu vertreten ist (z.B.Wetter) abgebrochen oder umgeplant, wird der Preis nicht zurückbezahlt.
Ist vor Tourenbeginn abzusehen, dass eventuelle Probleme aufkommen könnten, wird eine Umplanung vorgenommen (z.B. in andere Gegend ausweichen, usw) oder es wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nur für die bei VRH AS gebuchten Leistungen.
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Mängel / Streitigkeiten
Meint ein Tourenteilnehmer, dass irgendein Mangel an der Tour besteht, ist es die Pflicht des Reisenden VRH AS unverzüglich während des Aufenthaltes zu informieren. Später verlischt jedes Recht.
Die Parteien sollen versuchen, Streitigkeiten bezüglich der Auslegung und Zutreffung des Vertrags durch Verhandlungen zu lösen. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, können die Streitigkeiten durch ein öffentliches Gericht geprüft werden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Alta/Norwegen. Es gilt norwegisches Recht.
Was unsere Gäste sagen
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"...Ben und seine Frau Kati sind sehr gastfreundlich und die Organisation der Tour hoch professionell. Man fühlt sich sofort wohl und sehr gut aufgehoben.
Unsere anfängliche Unterkunft war gemütlich und bot viel Platz. Die anliegende Sauna war sowohl vor als auch nach der Tour ein echtes Highlight..."Rene M.
Deutschland -
"...Dann ging es los und das Abenteuer begann. Was ab hier folgte ist schwer in Worte zu fassen und sollte selbst erlebt werden. Die Tourplanung wurde jederzeit mit uns abgesprochen, wir hatten die Möglichkeit Einfluss auf die Route zu nehmen, wodurch kein starrer Expeditionsplan entstand. Jedes Tourmitglied hat sein eigenes Gespann besessen und hat von Anfang an eine Verantwortung für seine Tiere uns seine Ausrüstung mitgetragen- grandios!
Schlussendlich kann ich festhalten, dass die Tour vor allem zu dem wurde was sie wurde, weil Ben und sein Team überaus feinfühlig, mit großem Erfahrungsschatz und freundschaftlich mit uns umgingen und individuell auf unsere Wünsche und Vorschläge eingingen...
"Lee K.
Deutschland -
"Keine großen Gruppen, keine vorgefertigte Tour. Ben plant jeden Tag in Abstimmung und nach den Interessen der Teilnehmert. Je nach Lust und Laune können Abstecher auf Gipfel gemacht werden, eisgeangelt werden oder längere Pausen in der Sonne gemacht werden. So wird die Tour zu einer absolut individuellen Erfahrung!"
Daniel L.
Deutschland